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Art. 58 · Zuständigkeit

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 18 · Original-PDF

1Baubewilligungsbehörde ist der Bezirksrat.

2Baubewilligungsbehörde für Bauvorhaben nach § 75 Abs. 6 und § 79 PBG ist die Baukommission.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.