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Art. 59 · Verfahren
BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 18 · Original-PDF
a)Baugesuch
Das Baugesuch ist unter Verwendung der vom Amt für Raumentwicklung herausgegebenen Formulare (siehe auf der Homepage der Baugesuchszentrale) einzureichen. Es sind die in diesen Formularen aufgeführten Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen beizulegen. Bei Baugesuchen, die keine kantonale Bewilligung erfordern, bestimmt das Bauamt die notwendigen Angaben und Unterlagen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.