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Art. 56 · Inhalt

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 17 · Original-PDF

1Der Gestaltungsplan hat je nach Art, Lage und Grösse der Überbauung zu enthalten:

a)Situationsplan M. 1:500 (Grundbuchplankopie) mit Höhenangaben in m ü.M.;

b)Baulinien, Baubegrenzungs- und Höhenbegrenzungslinien, sowie bei Bedarf Gewässerund Waldabstandslinien; c) Gliederung und Gestaltung der Bauten und Anlagen;

d)typische Grundrisse und Fassadenausschnitte;

e)Verkehrserschliessung (Fussgängerverbindungen und Strassen) sowie Parkierungsorganisation (Abstellflächen für Motorfahrzeuge und Fahrräder); f) Umgebungsgestaltung mit Angaben der Freiund Spielflächen sowie der Rahmenbepflanzung;

g)Werkleitungen und Containerplätze;

h)besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan mit den Abweichungen zur Regelbauweise bzw. zur Grundordnung; i) Nachweise betreffend Ausnützungsziffer und Berechnung der Abstellflächen für Motorfahrzeuge; k) Kurzbeschrieb der besonderen Vorteile und der erforderlichen Ausnahmebewilligungen infolge der Abweichungen von der Regelbauweise bzw. von der Grundordnung.

2Sofern es zur Beurteilung notwendig ist, kann die Baubewilligungsbehörde weitere Unterlagen (Modell usw.) verlangen. Sie kann zudem Fachleute für die Begutachtung beiziehen.

VI. Baubewilligungsverfahren und Baukontrolle

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.