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Art. 55 · Abweichungen gegenüber der Grundordnung

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 17 · Original-PDF

1Je nach dem Masse, in dem die Kriterien nach § 24 Abs. 2 PBG erfüllt sind, kann die Baubewilligungsbehörde namentlich folgende Ausnahmen von den Zonenvorschriften bewilligen:

a)Erhöhung der Ausnützungsziffer und der Geschosszahl auf die in Art. 49 festgelegten Maximalmasse;

b)Vergrösserung der Gebäude- und Firsthöhe gemäss Art. 49; bei Beanspruchung der Zuschläge gemäss Art. 34 können die Gebäude- und Firsthöhen nicht vergrössert werden; c) Reduktion der internen Grenz- und Gebäudeabstände.

2Gegenüber Nachbargrundstücken ausserhalb der Gestaltungsplanabgrenzung sind die ordentlichen Grenzabstände einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.