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Art. 10 · Parabolantennen

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 3 · Original-PDF

Das Anbringen von Parabolantennen ist bewilligungspflichtig. Es kann gestattet werden, sofern die Parabolspiegel dem Hintergrund angepasst sind, nicht reflektieren und die Grundsätze von Art. 5 ff. erfüllt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.