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Art. 9 · Solaranlagen

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 3 · Original-PDF

1In Bau- und in Landwirtschaftszonen bedürfen auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen keiner Baubewilligung. Solche Vorhaben sind lediglich der Baubewilligungsbehörde zu melden.

2Solaranlagen innerhalb des Ortsbildperimeters oder auf weiteren geschützten Bauten bedürfen stets einer ordentlichen Baubewilligung. Sie dürfen solche Objekte nicht wesentlich beeinträchtigen.

3Ansonsten gehen die Interessen an der Nutzung der Solarenergie auf bestehenden oder neuen Bauten den ästhetischen Anliegen grundsätzlich vor.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.