← BZO Gersau · Inhaltsverzeichnis

Art. 11 · Kunstlicht

BZO Baureglement des Bezirkes Gersau · S. 3 · Original-PDF

Bei Gebäuden und Umgebung sind die Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung (SIA Norm 491 «Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im Aussenraum») einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.