Art. 44 · Zonenarten und Empfindlichkeitsstufen
BZO Baureglement Bezirk Einsiedeln · S. 16 · Original-PDF
Abkürzung W4 W2 W1 W3 WG D TBA Gl ÖBA PF cz SF IE LWZ MZ /// // // // // /// /// // // /// /// /// /// IV
b)Dorfkernzone 1 Die Dorfkernzone mit speziellen Auflagen umfasst besonders wertvolle Bereiche der mit speziellen A uflagen Dorfkernzone. Sie dient der Erhaltung und Weiterentwicklung der ortsbaulichen Qualitäten und Eigenheiten, wie sie in den Leitbildern gemäss Art. 11 erfasst sind. Soweit nötig sind die nachfolgenden grundeigentümerverbindlichen Festlegungen im Kernzonenplan dargestellt.
b)Dorfkernzone mit speziellen Auflagen 3 Bauliche Veränderungen und Erweiterungen sind wie folgt zulässig:
2Die Stellung und kubische Ausformung der Bauten, Fassaden- und Dachgestaltung wie auch dieAussenraumgestaltung haben sich an den prägenden Merkmalen zu orientieren. 2 Die Stellung und kubische Ausformung der Bauten, Fassaden- und Dachgestaltung wie auch die Aussenraumgestaltung haben sich an den prägenden Merkmalen zu orientieren.
3Bauliche Veränderungen und Erweiterungen sind wie folgt zulässig:
1Die Dorfkernzone mit speziellen Auflagen umfasst besonders wertvolle Bereiche der Dorfkernzone. Sie dient der Erhaltung und Weiterentwicklung der ortsbaulichen Qualitäten und Eigenheiten, wie sie in den Leitbildern gemäss Art. 11 erfasst sind. Soweit nötig sind die nachfolgenden grundeigentümerverbindlichen Festlegungen im Kernzonenplan dargestellt.
a)KIGBO-Objekte sind kantonal geschützt und dürfen nur mit Bewilligung des Regierungsrates verändert werden.
a)KlGBO-Objekte sind kantonal geschützt und dürfen nur mit Bewilligung des Regierungsrates verändert werden. - im Leitbild-Perimeter ”Alpcity" 40% (Dorfkernzone mit speziellen Auflagen V). im Leitbild-Perimeter "Alpcity" 40% (Dorfkernzone mit speziellen Auflagen V). 17 17
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.