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Art. 9.3 · Baumschutz

BZO Stallikon · S. 39 · Original-PDF

9.3 Baumschutz Die innerhalb der Bauzonen bestehenden Bachgehölze, soweit es sich nicht um Wald handelt, sind zu erhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.