Art. 9.1.2 · Abweichungen von der Regelbauweise
BZO Stallikon · S. 37 · Original-PDF
9.1.2 Abweichungen von der Regelbauweise Werden die in § 71 PBG geforderten, ortsbaulichen, architektonischen und gestalterischen Qualitäten erfüllt, sind folgende Abweichungen von der Regelbauweise gestattet:
a)Der Ausnützungszuschlag von 1/10 wird nur bei Einhaltung des Minergie®-Standards gewährt. Wird die Zertifizierung nicht erreicht, kann die Baubewilligung im Ausmass des gewährten Ausnützungszuschlags widerrufen werden, womit die aufgrund des Zuschlages erstellten Flächen bis zur abgeschlossenen Zertifizierung nicht genutzt werden dürfen.
b)Die Gebäudeabstände innerhalb von Arealüberbauungen können soweit reduziert werden, als es Wohnhygiene und feuerpolizeiliche Vorschriften zulassen.
c)Die maximale Gebäudelänge darf überschritten werden.
| Zonen | minimale Arealfläche | max. Zahl Vollgeschosse |
|---|---|---|
| W1/15 | 4'000 m2 | 1 |
| W2/30 | 4'000 m2 | 2 |
| W2/35 | 4'000 m2 | 3 |
| WG2/35 | 4'000 m2 | 3 |
| W3/50 | 5'000 m2 | 3 |
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