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Art. 8.1 · Abstand von Gebäuden zur Nichtbauzone

BZO Stallikon · S. 29 · Original-PDF

8.1 Abstand von Gebäuden zur Nichtbauzone Gegenüber der Nichtbauzone haben Gebäude einen Abstand von mindestens 3.5 m einzuhalten. Vom Näherbaurecht im Sinne von § 270 PBG kann nicht Gebrauch gemacht werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.