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Art. 8.2 · Grosser / kleiner Grenzabstand vor der Hauptwohnseite
BZO Stallikon · S. 29 · Original-PDF
8.2 Grosser / kleiner Grenzabstand vor der Hauptwohnseite Der grosse Grenzabstand gilt vor der Hauptwohnseite. Der kleine Grenzabstand gilt für die übrigen Gebäudeseiten. Bei allen Hauptgebäuden ist mindestens gegenüber einer Fassade der grosse Grenz- abstand einzuhalten. Wenn der grosse Grenzabstand strassenseitig liegt, wird dieser durch den Strassenabstand ersetzt.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.