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Art. 2.5.3 · Vorrangflächen Erschliessung oder Parkierung

BZO Stallikon · S. 19 · Original-PDF

2.5.3 Vorrangflächen Erschliessung oder Parkierung Die in den Kernzonenplänen Vorderbuchenegg und Tägerst bezeichneten Vorrangflächen Erschliessung oder Parkierung dürfen nur dem vorgesehenen Zweck entsprechend genutzt und baulich ausgestaltet werden. Mit der Vorrangfläche Erschliessung ist zwingend die gemeinsame Erschliessung der beiden Grundstücke östlich der Bucheneggstrasse zu gewährleisten. Entsprechende Anlagen sind gut und möglichst naturnah sowie versiegelungsarm zu gestalten. Die grossflächige, öffentliche Parkierungsanlage nördlich der Bucheneggstrasse dient ausschliesslich den Erholungssuchenden im Wandergebiet am Albis mit überörtlicher Bedeutung sowie der Erschliessung der östlich angrenzenden Liegenschaft. Massgeblich oberirdisch in Erscheinung tretende Bauten und Anlagen sind innerhalb beider Vorrangflächen nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.