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Art. 2.5.4 · Im Ortsbild wichtige Strassen- und Aussenräume

BZO Stallikon · S. 19 · Original-PDF

2.5.4 Im Ortsbild wichtige Strassen- und Aussenräume Die in den Kernzonenplänen bezeichneten, im Ortsbild wichtigen Strassen- und Aussenräume sind möglichst zu erhalten. Unvermeidbare Eingriffe oder der Einbezug in grossräumige Umgestaltungsvorhaben haben den ortstypischen Charakter weitgehend zu wahren. Die gleichwertige Wirkung der bezeichneten Räume im Ortsbild nach deren Veränderung ist vorgängig nachzuweisen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.