Art. 72 · Umgebungsgestaltung
BZO Erstfeld · S. 27
1Sind die Bauarbeiten abgeschlossen, ist die Umgebung so zu gestalten, dass das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt ist. Grünflächen in angemessener Grösse sind vorzusehen.
2Die Baukommission kann mit der Baubewilligung entsprechende Auflagen verbinden.
3Bestehende Bäume und Baumgruppen sind möglichst zu erhalten. Ist das nicht zumutbar, kann die Baukommission Ersatzpflanzungen verlangen.
4Für die Gestaltung der Gesamtanlage sind Grünflächen möglichst als blumenreiche Magerwiesen oder Ruderalflächen vorzusehen, möglichst mit Hochstammbäumen und einheimischen, standortgerechten Baum- und Straucharten. Grün- und Freiflächen im Siedlungsgebiet sind möglichst naturnah zu erstellen und zu erhalten.
5Die Baukommission legt in der Baubewilligung die erforderlichen Bepflanzungsauflagen fest.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.