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Art. 18 · Industriezone Niederhofen (IN)

BZO Erstfeld · S. 8

1Die Industriezone Niederhofen dient ausschliesslich Betrieben mit dem Zweck: a) mineralische Rohstoffe aus der Reuss in der Industriezone Niederhofen zu deponieren oder zu verarbeiten; b) dort ähnliche Verarbeitungs- und Recyclingunternehmungen zu betreiben; c) dort vorübergehend andere Materialien zu deponieren, soweit die besondere Gesetzgebung das erlaubt.

2Die Anforderungen der Gesetzgebung über den Hochwasserschutz und den Schutz des Waldes sind besonders zu beachten.

3Bauten und Anlagen, die mit dem begrenzten Zweck der Industriezone Niederhofen zusammenhangen, sind zulässig. Sie haben sich einwandfrei in die Landschaft einzugliedern und dem Emissionsschutz besonders Rechnung zu tragen. 7

4Wohnungen sind nur für Betriebsinhaberinnen und -inhaber sowie für Angestellte zulässig, die betrieblich an den Standort gebunden sind.

5Die zulässigen Nutzungsmasse für die Industriezone Niederhofen sind im Anhang 1 enthalten, der Bestandteil der BZO ist. Gegenüber Nachbarzonen sowie gegenüber privaten Grundstücken innerhalb der Zone gilt der gleiche Grenzabstand wie in der Wohnzone W3.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.