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Art. 63 · Mehrlängenzuschlag
BZO Bürglen · S. 22
1Überschreitet die Gebäudelänge 20 m, erhöht sich der Grenzabstand um 1/3 der Mehrlänge über 20 m, höchstens aber um insgesamt 3 m.
2Innerhalb der Gewerbezonen und der Industriezonen sowie gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen und privaten Strassen wird kein Mehrlängenzuschlag berechnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.