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Art. 62 · Begriff und Inhalt

BZO Bürglen · S. 22

1Der Grenzabstand besteht aus dem Grundabstand und dem Mehrlängenzuschlag. Ein Mehrhöhenzuschlag wird nicht angewendet.

2Die zulässigen Masse werden im Anhang zur BZO für jede Zone gesondert festgelegt. Der Anhang ist Bestandteil der BZO.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.