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Art. 61 · Attikageschoss
BZO Bürglen · S. 22
Der maximal notwendige Versatz (a) des Attikageschosses beträgt 3 m und muss mindestens auf drei Fassadenseiten eingehalten werden. 3. Unterabschnitt: Grenzabstand
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.