Art. 89 · Zusätzliche Ausnützung im Dachgeschoss
BZO Bauordnung Altdorf · S. 24
1Dachgeschosse in Bauten, die vor 1992 fertig erstellt wurden, können ausgebaut werden, auch wenn die maximale AZ damit überschritten wird.
2Bei Neubauten und bei bestehenden Gebäuden mit flach geneigten Dächern oder Flachdächern können Dach- oder Attikageschosse erweitert oder neu gebaut werden. Es wird dafür eine zusätzliche Ausnützung von 0.1 gewährt.
3Die minimalen Baumasse sind dabei einzuhalten. Das äussere Volumen der Bauten darf nur durch Lukarnen, Gauben und dergleichen vergrössert werden, wobei die Gestaltung ästhetisch befriedigen muss. Die Dachnormen sind einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.