← BZO Altdorf · Inhaltsverzeichnis
Art. 90 · Ausnützungstransport
BZO Bauordnung Altdorf · S. 24
1Eine Fläche, die bereits einmal für die Einhaltung der Ausnützungsziffer erforderlich war, darf nicht ein zweites Mal in Anspruch genommen werden.
2Die Ausnützungsübertragung ist nur zwischen anstossenden und zonengleichen Grundstücken gestattet. Sie ist nur zulässig, wenn nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen dagegen sprechen.
3Der Ausnützungstransport ist im Grundbuch anzumerken. 4. Abschnitt: Besondere Bauvorschriften Eggberge
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.