← BZO Altdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 82 · Begriff

BZO Bauordnung Altdorf · S. 21

1Die Ausnützungsziffer ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Geschossfläche und der anrechenbaren Grundstücksfläche.

2Sie wird nach der folgenden Formel berechnet: Ausnützungsziffer = anrechenbare Geschossflächen

anrechenbare Landfläche

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.