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Art. 82 · Begriff
BZO Bauordnung Altdorf · S. 21
1Die Ausnützungsziffer ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Geschossfläche und der anrechenbaren Grundstücksfläche.
2Sie wird nach der folgenden Formel berechnet: Ausnützungsziffer = anrechenbare Geschossflächen
anrechenbare Landfläche
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.