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Art. 29 · Zusätzliche Neubauten

BZO Bauordnung Altdorf · S. 7

1Die im Kernzonenplan im Kreissignet enthaltene Ziffer bezeichnet die für zusätzliche Neubauten maximal zulässige Gebäudegrundfläche in m².

2Die Fassadenhöhe muss unter der Traufhöhe des Hauptgebäudes liegen.

3Attikageschosse und Giebeldächer sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.