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Art. 29 · Zusätzliche Neubauten
BZO Bauordnung Altdorf · S. 7
1Die im Kernzonenplan im Kreissignet enthaltene Ziffer bezeichnet die für zusätzliche Neubauten maximal zulässige Gebäudegrundfläche in m².
2Die Fassadenhöhe muss unter der Traufhöhe des Hauptgebäudes liegen.
3Attikageschosse und Giebeldächer sind nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.