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Art. 30 · An- und Kleinstbauten

BZO Bauordnung Altdorf · S. 7

Neue offene An- und Kleinstbauten sind zulässig. Anbauten dürfen nicht als Autounterstände genutzt werden. Kleinbauten sind nicht zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.