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Art. 13 · Grenzabstände
BZO Bauordnung Altdorf · S. 4
Am Rande der Kernzonen gelten gegenüber der angrenzenden Zone die Grenzund Gebäudeabstände der angrenzenden Zone.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.