← BZO Altdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 12 · Gestaltung

BZO Bauordnung Altdorf · S. 3

1An Bauten in den Kernzonen werden erhöhte städtebauliche und gestalterische Anforderungen gestellt. 3 40.11 (November 2014)

2Bauten und Anlagen haben sich in Massstab, Stellung, kubischer Gestaltung und Materialwahl sowie in der Fassaden-, Farb- und Dachgestaltung in das vorhandene Gesamtbild einzufügen. Dabei ist eine passende Verbindung zwischen ortstypischer und zeitgemässer Architektur zu wählen.

3Um zu beurteilen, ob ein Bauvorhaben in das Gesamtbild passt, kann die Baukommission auf Kosten der Bauherrschaft Gutachten einholen. Sie kann ein Modell mit Einbezug der Nachbargebäude verlangen. Die betroffene Bauherrschaft ist vorgängig anzuhören.

4Technische An- und Aufbauten dürfen das Orts- und Quartierbild nicht stören.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.