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Art. 46 · Bauweise

BZO Rüti · S. 22 · Original-PDF

Erholungszone

1Die Erholungszone gliedert sich gemäss Zonenplan in die Teilzonen A (Familiengärten), B (Schwimmbad) und C (Spielund Sportanlagen). Teilzonen A

2In den Teilzonen A sind Familiengärten mit den zugehörigen Bauten und Anlagen zulässig. Gartenhäuser und Schöpfe dürfen eine maximale Grundfläche von 10.0 m2, eine Fassadenlänge mit Einschluss allfälliger Pergolen von 6.0 m und eine grösste Höhe von 3.0 m nicht übersteigen. In der Teilzone B sind Gebäude und Anlagen für den Betrieb des Schwimmbades zulässig. In der Teilzone C sind Bauten und Anlagen für Sport-, Spiel- und Freizeitnutzungen gestattet. Geschlossene Überbauung

3Allgemein ist die geschlossene Überbauung gestattet. Gegenüber Grundstücken in einer anderen Zone sind deren Grenzabstände einzuhalten.

22 Suter • von Känel • Wild • AG

Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung

III. Besondere Vorschriften für Arealüberbauungen und Gestaltungsplanpflichtgebiete

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.