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Art. 41 · Bauweise
BZO Rüti · S. 20 · Original-PDF
Geschlossene Überbauung
Die geschlossene Überbauung ist bis zur zulässigen Gebäudelänge der entsprechenden Zone gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
20 Suter • von Känel • Wild • AG
Rüti, Revision Nutzungsplanung Bau- und Zonenordnung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.