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Art. 24 · Umgebungsgestaltung

BZO Grüningen · S. 10 · Original-PDF

Private Freiräume

Die in den Kernzonenplänen Stedtli und Büel bezeichneten privaten Freiräume sind zu begrünen. Zulässig sind Gärten, Sitzplätze, Spielgeräte sowie Gartenhäuser und Schöpfe bis 10 m2 Grundfläche und 3 m Gesamthöhe gemäss § 18 BBV II. Ein untergeordneter Abtausch von Freiraumflächen ist gestattet, wenn ein flächengleicher und zusammenhängender begrünter Freiraum gewährleistet bleibt. Die Flächen der privaten Freiräume dürfen nicht als massgebliche Grundfläche angerechnet werden und sind somit nicht ausnützbar.

10 Gemeinde Grüningen Bau- und Zonenordnung vom 14.6.2022

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.