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Art. 25 · Erleichterung für besonders gute Projekte
BZO Grüningen · S. 11 · Original-PDF
Fachbeurteilung
Bei besonders guten Projekten mit zeitgenössischer Architektur, die das Ortsbild qualitätsvoll und sorgfältig weiterentwickeln, können Abweichungen von den Bestimmungen über die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung gemäss Art. 22-24 BZO bewilligt werden. Solche Abweichungen setzen eine zustimmende Beurteilung durch eine von der Behörde bezeichnete Fachinstanz voraus.
2.4 Weilerzone WZ
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.