Art. 23 · Fassaden
BZO Grüningen · S. 10 · Original-PDF
Materialien und Farben
1Materialien und Farben sind dem Ortsbild anzupassen. Putz mit Fantasiestrukturen, grelle und auffallende Farben, reflektierende Materialien und Kunststoffverkleidungen sind unzulässig.
Fenster
2Die Fenster haben eine hochrechteckige Form und herkömmliche Einfassungen aufzuweisen. Bei Altbauten und Ersatzbauten sind die Fenster mit Sprosseneinteilung zu versehen.
Balkone
3Balkone und Lauben haben aus ortsüblichen Materialien zu bestehen. Auf den von der Strasse abgewandten Gebäudeseiten dürfen Balkone auch als eigenständige Konstruktion in zeitgemässer Architektur in Erscheinung treten und über den Dachvorsprung herausragen. Bei Ersatz- und Neubauten sowie Umnutzungen sind auch innenliegende Balkone zulässig.
Aussenrenovationen
4Die vorstehenden Gestaltungsvorschriften sind auch bei allen Aussenrenovationsarbeiten zu beachten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.