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Art. 76 · Gebühren

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 33 · Original-PDF

1 Die Gebühren für die amtlichen Kosten von Entscheiden und die übrigen Aufwendungen bei der Erfüllung planungs- und baurechtlicher Aufgaben werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Zudem hat die Gemeinde Anspruch auf Ersatz von Auslagen für den Beizug von Fachpersonen, die Durchführung von Expertisen und die Baukontrolle. Bau- und Zonenreglement Stadt Willisau 34 2 Der Stadtrat legt den massgebenden Stundensatz zwischen Fr. 60.– und 200.– fest. 3 Der Stadtrat kann zur Sicherstellung von Gebühren und Ersatzabgaben Kostenvorschüsse verlangen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.