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Art. 53 · Zusammenbau
BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 26 · Original-PDF
Der Zusammenbau über die Zonengrenze hinweg ist zulässig, sofern die Zonenarten einander nicht ausschliessen. Der Zusammenbau an der Grundstücksgrenze im Sinne des § 129 PBG ist gestattet, sofern die zonengemässe Gebäudelänge nicht überschritten wird. 4. Andere Abstände Hinweis auf PBG § 134a Zonenrandabstand § 135 Strassenabstand § 136 Waldabstand § 137 Gewässerabstand Bau- und Zonenreglement Stadt Willisau 27
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.