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Art. 28 · Grünzone Gewässerraum (GrG)

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 17 · Original-PDF

1 Die Grünzone Gewässerraum dient dem Schutz der Gewässer und ihrer Uferräume, sowie dem Schutz vor Hochwasser. Sie überlagert andere Zonen. 2 Innerhalb dieser Zone sind Bauten, Anlagen und Nutzungen gemäss Art. 41c Gewässerschutzverordnung (GSchV) zulässig. 3 Innerhalb der Grünzone ist eine gewässergerechte Ufervegetation aus einheimischen, standortgerechten Bäumen, Hecken, Hochstauden und Pionierpflanzen zu fördern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.