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Art. 20 · Wohnzone Adlermatte / Schützenrain (W2AS)

BZO Bau- und Zonenreglement Willisau · S. 14 · Original-PDF

1 Es gelten die Bestimmungen der Wohnzone nach Art. 19. 2 Für parzellenweise Bauvorhaben gelten die max. Nutzungsmasse der W1b in Anhang 1. 3 Erfolgt die Planung über ein Geviert gemäss Anhang 3, gelten die max. Bau- und Nutzungsmasse der W2b in Anhang 1. Diese werden im Rahmen des Gestaltungsplans gem. Abs. 4 gewährt. 4 Für die Planung über ein Geviert gelten folgende Bedingungen: , Es ist ein Erschliessungskonzept mindestens über das gesamte Geviert zu erstellen. , Bauvorhaben sind nur nach einem bewilligten Gestaltungsplan zulässig. , Der Gestaltungsplan richtet sich nach dem Erschliessungskonzept über das Geviert. Er umfasst einen räumlich zusammenhängenden Raum, welcher über das Geviert hinausreichen kann. Die Mindestfläche beträgt 3’000 m2 und muss innerhalb des Gevierts liegen. , Nachweis einer qualitätsvollen Bebauung, welche räumlich und gestalterisch gute Voraussetzungen für die Weiterentwicklung des Gevierts sowie des Quartiers insgesamt schafft.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.