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Art. 26 · Strassenabstand
BZO Fischenthal · S. 11 · Original-PDF
Wo keine Baulinien festgelegt sind und vorbehältlich der speziellen Regelung in der Kernzone, haben unterirdische Gebäude einen Abstand von 6 m gegenüber Strassen und 3,5 m gegenüber Wegen einzuhalten. Wenn die betreffende Strasse voll ausgebaut ist und keine Werkleitungen tangiert sind, genügen 3,5 m.
Terraingestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.