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Art. 27 · raingestaltung
BZO Fischenthal · S. 11 · Original-PDF
Das gewachsene Terrain darf in den Bauzonen, vorbehältlich strengerer Bestimmungen, höchstens um 1,5 m verändert werden. Davon ausgenommen sind Abgrabungen für Garagenzufahrten auf einer Breite von max. 6 m sowie für Haus- und Kellerzugänge sowie unumgängliche Terrainanpassungen in steilen Hanglagen.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.