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Art. 25 · Bemessung Gebäudehöhe, Fassadenlänge

BZO Fischenthal · S. 10 · Original-PDF

1Die Bemessung der zulässigen Gebäudehöhe durch Verkehrsbaulinien wird für alle Bauzonen ausgeschlossen.

2Die für den Mehrlängenzuschlag massgeblichen Fassadenlängen von benachbarten Gebäuden müssen zusammengerechnet werden, sofern der Gebäudeabstand weniger als 7 m beträgt.

12 Strassenabstand

a)pro 80 m2Gesamtnutzfläche für Wohnungen und Einfamilienhäuser, jedoch mindestens ein Abstellplatz pro Wohnung;
b)pro 20 m2Gesamtnutzfläche für Restaurants;
c)pro 30 m2Gesamtnutzfläche für Läden;
d)pro 45 m2Gesamtnutzfläche für Büros, Ateliers und Kleingewerbe;
e)pro 2Arbeitsplätze in gewerblichen und industriellen Betrieben.

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.