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Art. 20 · Besondere Gebäude

BZO Fischenthal · S. 9 · Original-PDF

Für besondere Gebäude im Sinne des PBG gilt allseitig ein minimaler Grenz- und Gebäudeabstand von 3,5 m.

11 Abstellplätze

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.