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Art. 21 · Abstellplätze

BZO Fischenthal · S. 10 · Original-PDF

Für die Gesamtnutzflächen sind neben Nutzflächen in Vollgeschossen auch Nutzflächen in Unter- und Dachgeschossen anzurechnen. Bruchteile über 50% sind aufzurunden.

2Zusätzlich zu den gemäss lit. 1a) notwendigen Abstellplätzen ist pro 3 Wohnungen ein Besucherparkplatz bereitzustellen. Bruchteile sind prinzipiell aufzurunden.

3Bei allen andern Nutzweisen und besonderen örtlichen Verhältnissen (wie Kernzonen) legt der Gemeinderat die Zahl der Abstellplätze und der Besucherparkplätze entsprechend fest.

Kinderspieloder Ruheflächen

a)pro 80 m2 Gesamtnutzfläche für Wohnungen und Einfamilienhäuser, jedoch mindestens ein Abstellplatz pro Wohnung;

b)pro 20 m2 Gesamtnutzfläche für Restaurants;

c)pro 30 m2 Gesamtnutzfläche für Läden;

d)pro 45 m2 Gesamtnutzfläche für Büros, Ateliers und Kleingewerbe;

e)pro 2 Arbeitsplätze in gewerblichen und industriellen Betrieben.

a)pro 80 m2Gesamtnutzfläche für Wohnungen und Einfamilienhäuser, jedoch mindestens ein Abstellplatz pro Wohnung;
b)pro 20 m2Gesamtnutzfläche für Restaurants;
c)pro 30 m2Gesamtnutzfläche für Läden;
d)pro 45 m2Gesamtnutzfläche für Büros, Ateliers und Kleingewerbe;
e)pro 2Arbeitsplätze in gewerblichen und industriellen Betrieben.

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.