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Art. 19 · Aussenantennen
BZO Fischenthal · S. 9 · Original-PDF
1Aussenantennen dürfen nur unauffällig in Erscheinung treten; dies ist mit einer entsprechenden Farb- und Standortwahl zu sichern.
2In der Kernzone sowie an Schutzobjekten sind Aussenantennen jeder Art und Grösse nur gestattet, sofern die Interessen des Ortsbild- und Kulturgüterschutzes gewahrt bleiben.
Besondere Gebäude
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.