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Art. 17 · Grundmasse
BZO Fischenthal · S. 9 · Original-PDF
1In der Zone für öffentliche Bauten darf die Gebäudehöhe maximal 10,5 m betragen.
2Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand gemäss den dort geltenden Vorschriften einzuhalten.
E. Erholungszone
Grundmasse, Nutzweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.