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Art. 16 · Nutzweise
BZO Fischenthal · S. 9 · Original-PDF
1In der Gewerbe- und Industriezone sind auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen.
2In der Gewerbe- und Industriezone sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
D. Zone für öffentliche Bauten
Grundmasse
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.