Art. 12bis · Wohnzone
BZO Fischenthal · S. 8 · Original-PDF
In der Wohnzone W2/35% ist bei Einfamilienhäusern zusätzlich zu den Vollgeschossen ein anrechenbares Untergeschoss gestattet. Dieses darf jedoch höchstens zur Hälfte für Wohn- und Arbeitszwecke genutzt werden. Es darf nicht mehr in Erscheinung treten als nicht anrechenbare Untergeschosse gemäss § 293 PBG. Zusätzlich zu den Ausnahmen gemäss § 293 PBG darf das Untergeschoss höchstens auf ein Fünftel des Gebäudeumfangs vollständig sichtbar sein.
Wohnzonen W2/35% W3/50%
| GI | ||
|---|---|---|
| Baumassenziffer | max. | 4 m3/m2 |
| Gebäudehöhe | max. | 10,5 m |
| Firsthöhe | max. | 6 m |
| Grenzabstand | min. | 3,5 m |
| Gebäudelänge | max. | 55 m |
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