← BZO Dürnten · Inhaltsverzeichnis

Art. 7.0 · Baumassenziffer

BZO Dürnten · S. 14 · Original-PDF

7.0 Baumassenziffer (max. m3/m2) Fassadenhöhe (max.) 10.2m 13.7m 20.2m In Abweichung von § 280 Abs. 1 PBG erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe bei Schrägdachbauten giebelseitig höchstens um 3.3 m. Fassadenhöhe Schrägdach (max.) Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten höchstens um 3.3 m. Fassadenhöhe mit Attikageschoss Flachdach (max.) Ziffer 4.2 Grenzabstand Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand gemäss den dort geltenden Vorschriften einzuhalten.

1In den Gewerbezonen und der Industriezone sind neben Gewerbeund Industriebetrieben auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. Ziffer 4.3 Nutzweise

2In den Gewerbezonen sind nicht oder mässig störende Betriebe zulässig. In der Gewerbezone Lättenmoos sind auch stark störende Betriebe gestattet.

3Auf Parzelle Kat. Nr. 12568 sind eine private Sportschule sowie Sport- und Freizeitbetriebe zulässig. In der Gewerbezone G 5.0 Rothaus sind Betriebe, die unverhältnismässigen Verkehr auslösen, unzulässig. Als unverhältnismässiger Verkehr auslösend gelten insbesondere Verkaufsgeschäfte (gemäss § 3 BBV 11) mit einer Verkaufsfläche von mehr als 500 m2 sowie Betriebe mit mehr als einem Arbeitsplatz pro 50 m2 massgebliche Geschossfläche (mGF gemäss Ziffer 8.4 BZO).

4Sport- und Freizeitbetriebe wie Tennisanlagen, Indoor-Golfanlagen, Gokart-Bahnen u. dgl. sind in der Gewerbezone Lättenmoos nicht zulässig.

5In der Industriezone sind auch stark störende Betriebe zulässig. Ziffer 4.4 Bauweise Die geschlossene Bauweise ist zulässig. Ziffer 4.5 Lärmschutz In dem im Zonenplan speziell bezeichneten Bereich in der Gewerbezone G5.0 Lättenmoos sind für Gebäude mit lärmempfindlichen Räumen gestalterische oder bauliche Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) zu ergreifen. SUTER • VON KÄNEL • WILD

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.