Art. 8 · Nutzungsplanung, Dürnten
BZO Dürnten · S. 8 · Original-PDF
8 Nutzungsplanung, Dürnten Bau- und Zonenordnung
1Es sind ortsübliche Materialien und Farben zu verwenden, sie sind auf den Charakter der Bauten sowie auf das Strassen- und Ortsbild abzustimmen. Ziffer 2.6 Fassadengestaltung
2Die Fenster haben eine hochrechteckige Form in herkömmlichen Grössen und Proportionen aufzuweisen. In Untergeschossen können nötigenfalls auch andere, in ihrer Gesamtwirkung ähnlich in Erscheinung tretende Formen zugelassen werden.
3Bei Neubauten, Sanierungen und Umbauten sind Fenster mit Einfassungen aus Holz, Holzmetall, Stein oder Kunststein zu erstellen. Je nach Arte des Gebäudes können Sprossenteilung und Fensterläden verlangt werden. Bei Neubauten ist eine moderne Interpretation der Kernzonentypologie bei besonders guter Gestaltung zulässig.
4Ein Einbau von Schaufenstern und Schaukästen ist nur zulässig, wenn das Ortsbild und das Bauobjekt dadurch nicht beeinträchtigt werden.
1Bei Neubauten sind Balkone zum Gebäude passend zu gestalten und haben in der Regel Staketengeländer aufzuweisen. Eingezogene Loggias sind bei guter Gestaltung zulässig. Ziffer 2.7 Balkone
2Bei Umbauten sind Balkone besonders gut zu gestalten. Sie sind in der Regel auf der Strasse abgewandten Gebäudeseite, als leichte freistehende Konstruktion mit Staketengeländer und zurückhaltender Farbgebung vorzusehen. Die Konstruktion hat der Struktur des Gebäudes zu entsprechen und muss die Fassade sichtbar halten. Ziffer 2.8 Erleichterung für besonders gute Projekte Bei besonders guten Projekten mit zeitgenössischer Architektur, die das Ortsbild qualitätsvoll weiterentwickeln, können Abweichungen von den Bestimmungen über die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung bewilligt werden. Solche Abweichungen setzen ein zustimmendes Fachgutachten voraus. Die Gemeinde bestimmt den Gutachter oder das Fachgremium.
1Die traditionelle Erscheinung der Umgebung ist als Ganzes in ihrem herkömmlichen Charakter zu erhalten respektive (bei Neubauten) nachzubilden (Chaussierung, Pflästerung, Bäume, Gärten, Mauern und Einfriedungen). Einzelne Abstellplätze sind nur zulässig, wenn sie keine bestehenden Vorgärten beanspruchen respektive (bei Neubauten) daneben noch ausreichende Flächen als Vorgärten ausgebildet werden. Ziffer 2.9 Umgebungsgestaltung
2Veränderungen des massgebenden Terrains sind auf ein Minimum zu beschränken. SUTER • VON KÄNEL • WILD 8. ALLGEMEINE BAUVORSCHRIFTEN Ziffer 8.0 Mindestdichte Wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, ist bei neuen Bauten mindestens 80 % der maximal zulässigen Baumasse auf den von der Baueingabe erfassten Grundstücken zu realisieren. Andernfalls ist mit der Baueingabe der Nachweis zu erbringen, dass diese 80 % der zulässigen Baumasse auch nach der Erstellung der bewilligten neuen Bauten jederzeit erreicht werden können.
1Der grosse Grundabstand gilt für die am meisten gegen Süden oder Westen gerichtete Fassade, der kleine Grundabstand für die übrigen Fassaden. Ziffer 8.1 Abstandsvorschriften
2Für Klein- und Anbauten gemäss § 2a ABV gilt allseitig ein Grenzabstand von min. 3.5 m.
3Für unterirdische Bauten gemäss § 2b ABV und Unternieveaubauten gemäss § 2c ABV gelten gegenüber öffentlichen und privaten Strassen, Wegen und Plätzen sowie öffentlichen Wegen ein Strassenabstand von min. 2.0 m.
4Gegenüber der Grundstücksgrenze der Südumfahrungsstrasse ist im Abschnitt zwischen dem Verkehrskreisel und dem Berenbach auf jeden Fall der grosse Grundabstand der jeweiligen Zone einzuhalten. Dies gilt auch für abstandsfreie Gebäude gemäss § 269 PBG. Ziffer 8.2 Fassadenhöhe Die Verkehrsbaulinien sind für das Mass der Fassadenhöhe nicht zu beachten.
1Das Freilegen von Untergeschossen ist nur bis 1,5 m unterhalb des massgebenden Terrains zulässig. Derartige Abgrabungen dürfen höchstens die Hälfte des Gebäudeumfanges betreffen. Ziffer 8.3 Freilegung von Untergeschossen
2In der Wohnzone W/1.5 dürfen Abgrabungen nur soweit erfolgen, als dadurch die maximal zulässige Fassadenhöhe sichtbar wird.
3Von diesen Beschränkungen ausgenommen sind Haus- und Kellerzugänge, Gartenausgänge, Sitzplatzausgänge sowie Ein- und Ausfahrten zu Einzel-, Doppel- und Sammelgaragen. SUTER • VON KÄNEL • WILD
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.