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Art. 5 · Gestaltungsgrundsätze

BZO Bäretswil · S. 5 · Original-PDF

In den Kernzonen werden an die ortsbauliche und architektonische Gestaltung besondere Anforderungen gestellt. Neu-, Ersatz und Umbauten sollen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der charakteristischen Merkmale der einzelnen Ortskernteile beitragen. Bauten und Anlagen sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird; diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.