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Art. 4 · Zweck und Nutzweise

BZO Bäretswil · S. 4 · Original-PDF

1Es wird zwischen vier Kernzonen K1A, K1B, K2B und K3B unterschieden. Die Kernzonen bezwecken die Erhaltung und Ergänzung der regional bedeutsamen räumlichen und baulichen Strukturen sowie deren charakteristischen Merkmalen der schutzwürdigen Ortsbilder von kommunaler Bedeutung der Dorfkerne von Adetswil und Bäretswil. Seite 4 von 15 Bau- und Zonenordnung (BZO) 700.1

2Die Kernzone K1A und K1B in den Ortsteilen Adetswil und Bäretswil werden geprägt durch das historische Zentrum mit den Inventarobjekten und dem raumbildenden Strassenraum. Der homogene, dörfliche Charakter ist zu bewahren und zeitgemäss weiterzuentwickeln.

3Die Kernzone K2B wird von dörflichen Quartiersstrukturen geprägt. Der homogene Charakter der relativ dicht angeordneten 2- und 3-geschossigen Bauten wird durch kleinräumige Quartierstrassen noch akzentuiert.

4Die Kernzone K3B wird von zentrumsähnlichen Bauten geprägt. Die strassenbegleitenden Bauten entlang der Bahnhofstrasse und am Bärenplatz sollen durch zeitgemässe Bauten ergänzt und zu einer neuen prägenden Struktur entwickelt werden.

5In den Kernzonen sind Wohnungen, öffentliche Bauten und Anlagen sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.