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Art. 18 · Wohnzone W2/25
BZO Bäretswil · S. 9 · Original-PDF
1In der Wohnzone W2/25 sind Gebäude grundsätzlich in offener Überbauung zu erstellen.
2Ausnahmen von Abs. 1 sind zulässig, sofern der Gebäudekubus die Maximalmasse beachtet und der Quartiercharakter erhalten bleibt. Seite 9 von 15 Bau- und Zonenordnung (BZO) 700.1
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.