← BZO Bäretswil · Inhaltsverzeichnis
Art. 19 · Wohnzone W2/35
BZO Bäretswil · S. 10 · Original-PDF
1In der Wohnzone W2/35 ist die geschlossene Überbauung bis zur Gesamtlänge von 30 m gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
2Es sind nicht störende Betriebe bis zu 1/3 der anrechenbaren Geschossflächen zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.